1.1 Der Bewohnerbeirat hat an der Erstellung der Heimordnung mitgewirkt. Wenn die Heimordnung geändert wird, muss der Bewohnerbeirat mitwirken.
1.2 In der Einrichtung gibt es Regeln für ein gutes Zusammenleben. Die Regeln gelten für alle Bewohner, Mitarbeiter und auch für Besucher.
2.1 Jeder Bewohner hat das Recht auf Privatsphäre.
- das eigene Zimmer kann nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden (die Heimleitung muss damit einverstanden sein)
- Wenn man sich ein Zimmer teilt muss man sich absprechen.
2.2 Die Mitarbeiter müssen die Privatsphäre der Bewohner achten.
- anklopfen
- nur reinkommen, wenn es erwünscht ist oder es notwendig ist. Notwendig ist es zum Beispiel, wenn das Fenster auf ist, der Strom an ist oder altes Essen in der Ecke liegt.
2.3 Wenn sich zwei Bewohner ein Zimmer teilen, müssen sie aufeinander Rücksicht nehmen.
2.4 Jeder Bewohner räumt sein Zimmer auf (z.B. Bett beziehen) und hilft bei der Reinigung mit.
2.5 Gefahren sollen vermieden werden.
- Bewohner und Mitarbeiter achten gemeinsam darauf, dass durch die elektrischen Geräte keine Gefahr entsteht.
- Kerzen anmachen, rauchen und Feuer ist im Zimmer verboten.
3.1 In den Gemeinschaftsräumen z.B. im Wohnzimmer, Ruheraum und Partykeller sollen alle Bewohner aufeinander Rücksicht nehmen und sich nicht nerven.
- pünktlich zur Schule
- pünktlich zur Arbeit
- pünktlich zum Bewohnerbeirat
- pünktlich zum Essen
- die Mittagsruhe einhalten
3.3 Auf jeder Wohngruppe gibt es individuelle Ruhe- und Erholungszeiten z.B. die Mittagsruhe.
3.4 Es wird von allen Bewohnern und Bewohnerinnen erwartet, dass sie an den gemeinschaftlichen Mahlzeiten teilnehmen, außer man ist krank.
4.1 Alle Bewohner und Bewohnerinnen melden sich ab, wenn sie die Wohngruppe verlassen.
4.2 Wenn man sich absichtlich und wiederholt nicht an die Ausgangsregeln hält, dürfen die Ausgangsregeln im gesetzlichen Rahmen eingeschränkt werden.
4.3 Es kann sein, dass der Ausgang begrenzt ist. Das kann zum Beispiel zum eigenen Schutz oder zum Schutz der anderen Bewohner sein. In diesem Fall wird der Ausgang von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin begleitet.
- Wenn ein Bewohner oder eine Bewohnerin wegläuft, werden Fahndungs- und Rückführungsmaßnahmen eingeleitet.
5.1 Besucher sind willkommen, müssen sich aber an die Regeln der Wohngruppe halten.
5.2 Jeder Bewohner kann, nach Absprache mit den Mitarbeitern über sein Geld verfügen. Bei größeren Beträgen muss man auch mit dem gesetzlichen Betreuer sprechen.
Es gibt in der Verwaltung eine Bank, auf der die Bewohner ein Eigengeldkonto einrichten können.
5.3 Kleine Tiere, die Im Käfig gehalten werden können, dürfen nach Rücksprache mit der Heimleitung gehalten werden.