Leistungsangebot und Entgeld
Auf dieser Seite haben wir die Entgelte für unsere Leistungen aufgeführt.
Die Vergütung wird mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Kostenträger vereinbart. Die Vergütung für stationäre Wohnangebote besteht aus drei Teilen:
- Der Grundpauschale (GP), sie vergütet die Unterkunft und Verpflegung,
- der Investitionspauschale und
- der Maßnahmenpauschale
Zur Beschreibung und Abrechnung der Maßnahmenpauschale wurden die Leistungstypen (LT) entwickelt. Jeder LT beschreibt eine bestimmte Leistung für die dann eine Vergütung vereinbart wird. Bei einigen Leistungstypen wird auch noch die Höhe des Hilfebedarfs unterschieden. Dies sind die Hilfebedarfsgruppe. (HBG) 1-3.
Die Preise gelten pro Anwesenheitstag. Bis zu drei Tagen Abwesenheit ist der volle Tagessatz zu zahlen. Ab dem vierten Tag sind 75% des Tagessatzes zu entrichten. Der LWL übernimmt die Kosten jedoch nur für maximal 28 Abewesenheitstage.
Die Vergütung für das Ambulant Betreute Wohnen wird in Fachleistungsstunden berechnet. Abgerechnet werden können nur direkte Kontakte mit dem Klienten.