Aufnahme in das Wohnhaus Im Werth
Aufnahmevoraussetzungen
- Primäre Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit und begleitende psychische und physische Behinderungen (ohne überwiegende Pflegebedürftigkeit). Sofern Pflegebedürftigkeit während des Aufenthaltes eintritt, ist in Abstimmung mit dem Kostenträger der Eingliederungshilfe die vorrangige Hilfeform abzustimmen. Dabei wollen wir das Prinzip eines längstmöglichen Verbleibens in der gewohnten Umgebung erhalten.
- Bereitschaft zur Abstinenz und Zusammenarbeit im Sinne der Eingliederungshilfe sind für einen Aufenthalt bei uns Voraussetzung, da sonst Eingliederungshilfe nicht erfolgreich umgesetzt werden kann.
- Vorrangige Maßnahmen anderer Kostenträger sollten in der Regel vorab stattgefunden haben.
- Bewerber sollten schwerpunktmäßig aus dem Kreis Recklinghausen stammen.
- Gruppen- und Gemeinschaftsfähigkeit sollten kurzfristig erreichbar sein.
- Bereitschaft zum Verzicht auf Gewalt oder Gewaltandrohung, auch psychischer Art.
- Bescheinigung des Arztes bzgl. Infektionskrankheiten.
- Verbindliche schriftliche Kostenzusage.