Ausgangslage
Die LWL-Klinik Herten, als eine der pflichtversorgenden psychiatrischen Kliniken im Kreisgebiet, hat einen deutlichen Bedarf an stationären Nachsorgeangeboten für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Recklinghausen, mit einer chronischen Abhängigkeitserkrankung festgestellt. Insbesondere für diejenigen, die in Folge ihrer langjährigen Abhängigkeitserkrankung unter (sozialen) Mehrfachbehinderungen leiden und ggfs. zeitweise unter geschlossenen Rahmenbedingungen betreut werden müssen, stehen in nicht ausreichendem Maße Wohnheimplätze zur Verfügung. Diese Bedarfseinschätzung wird von Seiten des Kreises Recklinghausen geteilt.
Auf dieser Grundlage plant der LWL-Wohnverbund Marl-Sinsen den Aufbau eines Wohnheims mit 24 stationären Wohnplätzen für Menschen mit einer Suchterkrankung am Standort Dorsten.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Recklinghausen, die aufgrund einer langjährigen Abhängigkeitserkrankung und den daraus resultierenden gesundheitlichen und psychischen Folgeproblemen (aufgrund von Alkohol- und / oder Medikamentenmissbrauch) nicht mehr im ausreichenden Maß in der Lage sind, ihr Leben eigenverantwortlich und suchtmittelfrei außerhalb einer stationären Einrichtung zu gestalten.
Die Bewohner/innen haben eher die Tendenz, sich zurück zu ziehen, und bedürfen der motivierenden Ansprache. Sie haben zumeist ihr soziales Umfeld verloren und leben eher ängstlich, isoliert und wenig Kontakt suchend.
Bei den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern handelt es sich um mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke, die bis zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme, trotzt vielfältiger Bemühungen, das Ziel der Abstinenzfähigkeit nicht erreichen konnten.
In der Regel treten bei einer langjährigen Abhängigkeitserkrankung körperliche und geistige Folgeschäden, wie z.B. hirnorganische Beeinträchtigungen, Epilepsie und schwere Leberschädigungen auf.
Das Angebot des LWL-Wohnverbunds Marl-Sinsen richtet sich primär an die Gruppe der chronisch mehrfachgeschädigten Alkoholabhängigen, in Einzelfällen steht dieses Angebot auch Personen, die neben Alkohol auch/ oder Medikamentenmissbrauch betreiben, offen.
Der LWL-Wohnverbund Marl-Sinsen
Der LWL-Wohnverbund Marl-Sinsen ist eine Einrichtung des LWL-PsychiatrieVerbunds Westfalen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Als anerkannte Einrichtung der Eingliederungshilfe ist er nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches 12. Buch, SGB XII, tätig. Seine vielseitigen Förder-, Betreuungs- und Wohnangebote richten sich an Menschen mit Behinderungen. Laut abgeschlossener Leistungs- und Prüfungsvereinbarung weist der LWL-Wohnverbund Marl-Sinsen 91 stationäre Plätze auf. Daneben ist der LWL-Wohnverbund Marl-Sinsen als anerkannter Leistungsanbieter im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens sowohl im Kreis Recklinghausen als auch im Kreis Coesfeld tätig. Derzeit werden etwa 40 Klientinnen und Klienten vom Team „Ambulant Betreutes Wohnen“ betreut und begleitet.
Neben stationären und ambulanten Wohnformen verfügt der LWL-Wohnverbund über differenzierte Angebote der tagesstrukturierenden Förderung. In der Tagesförderstätte werden diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner betreut, die nicht, noch nicht oder nicht mehr eine der zur Verfügung stehenden Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) besuchen können.
Die fachlich-inhaltlichen Schwerpunkte des Leistungsspektrums des Wohnverbundes sind
- Förderung von Menschen mit psychischer Behinderung einschließlich Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung mit zum Teil hohem Integrationsbedarf,
- Erschließung von Ressourcen zur sozialen Integration und zum Aufbrechen von gesellschaftlicher Isolation bis hin zur Begleitung in die Gemeinde (Betreutes Wohnen),
- Erschließung von Zugängen zu einer der Behinderung angemessenen Beschäftigung durch die eigene Tagesförderstätte und die Vorbereitung auf die Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM).
Der LWL – PsychiatrieVerbund Westfalen
Der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen umfasst mehr als 100 Einrichtungen in ganz Westfalen-Lippe mit über 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit seiner dezentralen Standortstruktur bietet er Menschen mit psychischen Erkrankungen, Abhängigkeitserkrankungen und/ oder Behinderungen ein auf die individuelle Situation abgestimmtes Betreuungs-, Behandlungs- oder Pflegeangebot an
Das Wohnhaus „Im Werth“
Das geplante Wohnhaus wird mit 24 Einzelzimmern behinderten- und rollstuhlgerecht gemäß den Richtlinien des Wohn- und Teilhabegesetzes ausgestattet sein. Mit zwei Wohngruppen mit je 8 Wohnplätzen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, sowie drei Trainingswohngruppen im 2. Obergeschoss mit zwei Appartements mit je 2 Wohnplätzen und einer Trainingswohngruppe mit 4 Wohnplätzen bietet das Haus beste Voraussetzungen für ein gestuftes Förderkonzept. Kleine, überschaubare Wohneinheiten bieten die Voraussetzung für eine individuelle Förderung und Betreuung. Entsprechend des Hilfebedarfs der Bewohnerinnen und Bewohner können in den Wohngruppen jederzeit Rahmenbedingungen geschaffen werden, auch Menschen mit Unterbringungsbeschluss nach dem BGB zu betreuen. Die Trainingswohnungen bieten die Möglichkeit, sich auf das Betreute Wohnen vorzubereiten. Diese bauliche Struktur gewährleistet, dass den Bewohner/innen unmittelbar Entwicklungsmöglichkeiten erschlossen bzw. aufgezeigt werden.
Die Option, das große Grundstück durch einen Zaun entsprechend sichern zu können, schafft für alle Bewohnerinnen und Bewohner einen Zugang zum Garten.
Alle Wohngruppen sind mit in den Wohnraum integrierten Küchen ausgestattet. Die Zimmer können nach Absprache mit eigenen Möbeln ausgestattet werden. Je zwei Zimmer verfügen über ein eigenes Duschbad. Ein behindertengerechtes Bad gehört zum Standard.
Angegliederte Tagesförderstätte
Dem Wohnhaus ist im Erdgeschoss eine eigene „Tagesförderstätte“ angegliedert, die für jeden Bewohner, jede Bewohnerin ein verbindliches tagesstrukturierendes Angebot im Rahmen des LT 24 vorhalten kann. Als Arbeits- und Beschäftigungsangebote bieten sich Tätigkeiten mit Werkstoffen wie Holz, Ton und Papier an. Im Rahmen der Tagesstruktur werden auch Arbeiten im Bereich Garten- und Landschaftspflege in unmittelbarer Nähe des Hauses angeboten. Hierfür stellt die Stadt Dorsten dem LWL bzw. den Bewohner/innen des Wohnheims das benachbarte städtische Grundstück zur Verfügung. Insbesondere werden Pflegearbeiten wie
- Spielrasen mähen
- Baum- und Strauchbepflanzung pflegen
- Pflaster- und Plattenbeläge sowie Ortbetonflächen pflegen
- wassergebundene Beläge, Sandflächen und unbefestigte Flächen pflegen
- gedeckte Rinnen und Entwässerungsschächte pflegen
- Bohlenwände und Palisaden, Gartenbänke, Hocker, Stühle u.ä. pflegen
- Beschilderung und Abfallbehälter pflegen
angeboten. Die erforderlichen Absprachen mit der Stadt Dorsten wurden bereits getroffen.
Standort und Infrastruktur
Als Standort für das Wohnheim wurde im Konsens mit der Stadt Dorsten das Grundstück „Im Werth“ in Dorsten gefunden. Der Standort befindet sich in einer Sackgasse vor dem Gelände Maria Lindenhof, auf dem zukünftig ein Bürgerpark entstehen soll. Der Standort zeichnet sich durch seine innenstadtnahe Lage aus. Die Innenstadt liegt in ca. 1,5 km Entfernung und ist fußläufig gut erreichbar. Hier kann die Infrastruktur mit seinen Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistern wie Frisöre, Ärzte und Apotheken genutzt werden. Eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe (ca. 200 m) verbindet das Wohnheim mit der Innenstadt und dem Hauptbahnhof, wobei dieser mit einer Entfernung von ca. 1,7 km auch zu Fuß zu erreichen ist.
Die personelle Ausstattung und Qualifizierung
Dem Mitarbeiterteam werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Berufsgruppen angehören wie:
- Dipl.-Sozialpädagoginnen/-pädagogen
- Dipl.-Sozialarbeiter/innen
- Erzieher/innen
- Heilerziehungspfleger/innen
- Heilerziehungshelfer/innen
- Heilpädagoginnen/-pädagogen
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
- Ergotherapeutinnen/-therapeuten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit suchtkranken und behinderten Menschen, fachspezifische Weiterbildungen sind vorausgesetzt, bzw. werden kontinuierlich erworben. Regelmäßige Supervision, Fallgespräche und Fortbildungen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung und Reflexion der eigenen Arbeit zur Verfügung gestellt.
Betreuungszeiten
Die Arbeitszeiten werden bewohnerorientiert im Rahmen des Schichtdienstes organisiert. Die Betreuungszeiten liegen in der Zeit von 6:30 Uhr – 22:00 Uhr. Die Nachtbetreuung wird durch einen im Haus anwesenden Nachtdienst gewährleistet sein.
Das Förder- und Betreuungskonzept
Im Rahmen des stationären Wohnangebotes mit kontrollierter Ausgangssituation werden langfristig Hilfen zur Abstinenzwahrung angeboten. Das Konzept orientiert sich am Teilhabegedanken und einem sozialtherapeutischen Förderansatz.
Zielsetzung ist es, für die o.g. Personengruppe ein Betreuungsangebot vorzuhalten, das langfristig Hilfen zur Erlangung von Abstinenzfähigkeit anbietet und sich zum Ziel setzt, Kooperationsfähigkeit im Hinblick auf dieses Ziel bei den Betreffenden aufzubauen und zu erhalten.
Das Betreuungsangebot umfasst sowohl stationäres Wohnen mit kontrollierter Ausgangssituation, sowie das Heranführen an eine tagesstrukturierende Beschäftigung mit dem mittel- bis langfristigen Ziel der Überleitung in ein geschütztes Arbeitsverhältnis wie z.B. in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen). Das Konzept sieht grundsätzlich die verbindliche Teilnahme am Arbeits- und Beschäftigungsprogramm der angegliederten Tagesförderstätte vor.
Das Förder- und Betreuungskonzept stellt eine individuelle Förderung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sicher. Voraussetzung dafür ist, die Schaffung eines suchtmittelfreien Lebensumfelds, dass den Betreffenden ermöglicht abstinent zu leben, verloren geglaubte Fähigkeiten wieder zu aktiven und zu lernen, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen.
Eingliederungsziele im Einzelnen sind:
- lang anhaltende oder dauerhafte Abstinenz
- Kompetenz zur Bewältigung von Krisen und Rückfällen
- Übernahme von (Selbst)Verantwortung
- Erhalt und Erweiterung persönlicher Handlungskompetenzen
- Erhalt und Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit
- Integration in die Wohngruppe
- Wiederaufbau einer stabilen Beziehungsfähigkeit
- Entwicklung einer Lebensperspektive
- Heranführung an eine zufriedenstellende Freizeitgestaltung
- Wahrnehmung einer Tätigkeit (LT 24, WfbM, freier Arbeitsmarkt)
- Erhalt und Erweiterung der Mobilität
- Befähigung zum Wohnen in der eigenen Wohnung (Betreutes Wohnen).
Wohnen und Selbstverantwortung
Menschen in schwierigen Lebensumständen bietet das Leben in einem Wohnheim Sicherheit und Struktur. Auf die Zielgruppe bezogen bietet das Leben in der Gemeinschaft die Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu trainieren, Verantwortung zu übernehmen und Konfliktfähigkeit zu erlernen.
Das eigene Zimmer bietet dabei Schutz, Sicherheit und Geborgenheit. Im Rahmen einer verantwortlichen Lebensführung werden der Wunsch nach Privatsphäre und die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Wiedereingliederung sich ergänzen.
Die Ausdifferenzierung der Wohngruppen schafft die Möglichkeit, die Betreuung und Förderung in den einzelnen Gruppen unterschiedlich intensiv zu gestalten. Je nach Stabilität und psychischer Belastbarkeit übernehmen Bewohnerinnen und Bewohner mehr und mehr Verantwortung und bekommen so die Möglichkeit, selbständiger zu leben.
Insbesondere die Trainingswohnungen bieten die Möglichkeit Bewohnerinnen und Bewohnern spezifische Wohnangebote zu machen.
Aufnahmeverfahren und Voraussetzungen
Aufgenommen werden Betroffene, die zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht krankenhausbehandlungsbedürftig sind.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich selber anmelden oder über Freunde, Institutionen, die LWL-Klinik Herten, gesetzliche Betreuer oder Angehörige eine Aufnahme erfragen. Im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs erhalten die Bewerberin, der Bewerber und seine gesetzliche Betreuerin, sein gesetzlicher Betreuer einen ersten Einblick in das Leben im Wohnhaus, die wechselseitigen Erwartungen werden abgeklärt.
Grundsätzlich muss eine wahrnehmbare Bereitschaft zur Kooperation von Seiten des Bewohners / der Bewohnerin bei Aufnahme erkennbar sein. Es wird erwartet, das die Regeln der Hausordnung von Seiten des Bewohners/ der Bewohnerin sowie von Seiten des/ der gesetzlichen Betreuer/in als verbindlich angesehen wird.
Im Vorfeld einer Aufnahme muss grundsätzlich die Bereitschaft erkennbar sein, abstinent zu leben und sich in das Förder- und Betreuungskonzept einbinden zu lassen.
Weitere Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- eine abgeschlossene Entzugsbehandlung,
- ein aussagekräftiger Sozialbericht mit Anamnese und Beschreibung bisheriger Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen
- die Bereitschaft zur Akzeptanz der in der Hausordnung und dem Heimvertrag festgelegten Regelungen und Vereinbarungen.
Hilfeplanung, Dokumentation und Überprüfung
Kernstück der Hilfeleistung ist eine umfassende Hilfeplanung. Bereits im Aufnahmegespräch wird der Hilfebedarf mit den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern geklärt. In der Eingewöhnungsphase wird gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Hilfebedarf überprüft. Hierzu werden sämtliche Informationen, insbesondere ärztliche Stellungnahmen sowie Sozial- und Verlaufsberichte hinzu gezogen. Anhand des Hilfebedarfs wird eine ausführliche individuelle Hilfeplanung erstellt und mit den Bewohnerinnen und Bewohnern abgestimmt. Wesentlich in der Hilfeplanung sind festgesetzte Ziele für die weitere Betreuung, sowie zugehörige, strukturierte Maßnahmen zur Erreichung der Ziele.
Der Hilfeplan wird anhand der Dokumentation fortlaufend überprüft und fortgeschrieben. In regelmäßigen Abständen werden die geplanten Hilfen hinsichtlich der Zielerreichung und notwendiger Anpassungen gemeinsam mit dem Bewohner, der Bewohnerin überprüft und fortgeschrieben.
Der Förderprozess
Im Rahmen eines Vier-Phasenprogramms wird den Bewohnerinnen und Bewohnern mittel- bis langfristig ein Assistenzangebot zur weiteren Lebensplanung und –führung angeboten.
Phase 1 – Phase des Kennenlernens
- Kennen lernen des Bewohners/der Bewohnerin und seiner/ihrer Lebensgeschichte im Wohnbereich mit kontrollierter Ausgangssituation,
- Planung der anstehenden Förderschritte mit dem Bewohner/ der Bewohnerin und seiner/ihrer gesetzlichen Betreuungsperson sowie, soweit vorhanden, mit Angehörigen des Bewohners/ der Bewohnerin,
- Abklärung der hirnorganischen Schädigung,
- Bekannt machen mit den Hausregeln (z.B. Alkoholverbot, Abstinenzgebot).
Phase 2 – Phase der Belastungserprobung
- Heranführung und Einbindung in alltagspraktische Tätigkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld,
- Heranführung an das arbeitstherapeutische Angebot des Tagesstättenbereichs ABIS (Arbeit und Beschäftigung im Suchtbereich),
- Teilnahme am Hirnleistungstraining,
- Teilnahme an Sport- und Bewegungsangeboten,
- Heranführung an eine aktive Freizeitgestaltung.
Phase 3 – Phase der Stabilisierung
Der Bewohner/die Bewohnerin lebt über einen längeren Zeitabschnitt in einem klar strukturierten Wohnumfeld mit kontrollierter Ausgangssituation. Es wurde eine tragfähige Arbeitsbeziehung zwischen der Bezugsperson und dem Bewohner/der Bewohnerin aufgebaut. Der Bewohner/die Bewohnerin wurde in ein arbeits- bzw. tagesstrukturierendes Angebot integriert.
Die Länge dieser Phase hängt entscheidend von den persönlichen Voraussetzungen des Bewohners/der Bewohnerin im Hinblick auf Lernerfahrungen, Motivation, Therapieerfahrungen und der Schwere der hirnorganischen Störungen sowie der Intelligenzminderung und/oder Persönlichkeitsstörung ab.
Phase 4 – Entwicklung weiterer Perspektiven
In Phase 4 wird entschieden, ob zumeist einzelne Bewohner/innen so stabilisiert werden konnten, dass sie in offenere Wohnformen, insbesondere in das Ambulant Betreute Wohnen wechseln können.
Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit entsprechenden Heimen und anderen komplementären Einrichtungen und Diensten in der Region (z.B. Träger des Ambulant Betreuten Wohnens) notwendige Voraussetzung.
Auch die Frage, inwieweit der/die Betreffende im Rahmen der Eingliederungshilfe weiterhin betreut werden sollte bzw. ob ein Wechsel in eine Pflegeeinrichtung sinnvoll erscheint, wird spätestens in dieser Phase entschieden.
Umgang mit Rückfällen und akuten Krisen
Zum Konzept des Wohnheims gehört die Möglichkeit Bewohner vorübergehend in einem Zimmer außerhalb der Wohngruppen (Kriseninterventionsraum) zu betreuen. Der Raum verfügt über eine eigenes Bad.
Rückfälle führen nicht automatisch zur Entlassung, sondern werden im Rahmen eines Rückfallkonzeptes bearbeitet. Hierzu gehört auch die Möglichkeit den Bewohner / die Bewohnerin im Kriseninterventionsraum zu betreuen.
Je nach Schwere des Rückfalls wird, im Rahmen einer Krankenhausbehandlung, eine Aufnahme in der kooperierenden LWL-Klinik in Herten angestrebt.
Bei leichten psychischen Krisen, die den Bewohner/-innen ein verbleiben auf der Wohngruppe erschweren, kann eine Betreuung im Kriseninterventionsraum angeboten werden.
In jedem Fall von psychiatrischer Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit erfolgt eine Aufnahme in die pflichtversorgende LWL-Klinik Herten
Qualitätssicherung
Das Qualitätsmanagement des LWL Wohnverbundes ist eingebettet in eine umfassende Qualitätspolitik des LWL-PsychiatrieVerbundes. Der LWL Wohnverbund arbeitet nach dem Modell der European Foundation of Quality Management (EFQM). Ziel dieses Modells ist es, durch regelmäßige Selbstbewertung einen Prozess der ständigen Verbesserungen zu erhalten. Der Wohnverbund hat bereits mehrere Selbstbewertungen durchlaufen, entsprechende Verbesserungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Qualitätsmanagement nach EFQM ist eine Führungsaufgabe.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements führt der Wohnverbund Befragungen von Bewohnern und Bewohnerinnen deren Angehörigen und gesetzlichen Betreuern durch,
arbeitet der Wohnverbund nach einem ständig fortgeschriebenen und überprüften Qualitätshandbuch mit allen Schlüsselprozessen,
ist im Wohnverbund eine Qualitätsbeauftragte eingesetzt,
nimmt der Wohnverbund an Qualitätsprüfungen innerhalb des LWL-PsychiatrieVerbunds teil
initiiert der Wohnverbund systematisch Verbesserungsprojekte (auf der Grundlage von Ergebnisse der Selbstbewertungen, Befragungen, Beschwerden, etc.)
Beschwerdemanagement
Ein wesentlicher Gradmesser guter Qualität ist die Zufriedenheit der verschiedenen Interessensgruppen. (Bewohner, Angehörige, Kostenträger, Anwohner, Partner, etc) Neben entsprechenden Befragungen ist der adäquate Umgang mit Beschwerden ein entscheidendes Qualitätskriterium.
Je nach Nutzergruppe gibt es fest definierte interne und externe Ansprechpartner. Darüber hinaus nehmen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnverbundes Beschwerden entgegen.
Als zentraler Ansprechpartner ist darüber hinaus die Beschwerdekommission des LWL-PsychiatrieVerbunds zuständig.
Kooperation und Vernetzung
Die Einbettung der geplanten Wohnstätte „Im Werth“ in den LWL-Wohnverbund Marl-Sinsen und damit in den LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen ist ein wesentliches Moment in der Erbringung hervorragender Leistungen. Der Verbundcharakter ermöglicht einen breiten Erfahrungsaustausch und Kooperationen sowohl mit ähnlichen Einrichtungen als auch mit den psychiatrischen Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen. Wichtiger Kooperationspartner ist dabei die LWL-Klinik Herten mit ihrer Kompetenz in der Behandlung Abhängigkeitserkrankter. Daneben ist der LWL-Wohnverbund schon jetzt in den Orts – PSAG's in Marl und Herten aktiv. Über den LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen ist eine Präsenz auch in der Kreis PSAG sichergestellt.
Zum Selbstverständnis des neuen Wohnheims gehört es, im Rahmen weiterer Vernetzung mit den in der Suchtkranken-/Behindertenhilfe tätigen Einrichtungen und Diensten vor Ort zusammen zu arbeiten.