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Lila Hängematte, aus der zwei Beine raushängen.

Wohnen und Betreuung in einer besonderen Wohnform

In einer besonderen Wohnform (ehemalige stationäre Wohnhilfe) gibt es in der Regel eine umfassende Versorgung aus Assistenzleistungen, Verpflegung und hauswirtschaftlichen Hilfen. Im neuen Eingliederungshilferecht sind Fach- und sogenannte existenzsichernde Leistungen getrennt.

Die Fachleistungen sind alle Unterstützungs- und Assistenzleistungen: Das sind normalerweise alle Hilfen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der besonderen Wohnform geleistet werden.

Existenzsichernde Leistungen hingegen sind Geldleistungen, die ein Mensch ohne oder mit wenig Einkommen benötigt, um damit seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Das sind insbesondere die Grundsicherungsleistungen.

Um einen Platz in einer besonderen Wohnform nutzen zu können, benötig der Mensch mit Behinderung einen Leistungsbescheid vom Träger der Eingliederungshilfe über die erforderliche Fachleistung. Im Wohn- und Betreuungsvertrag sind alle Leistungen beschrieben, die in der besonderen Wohnform zum Tragen kommen. In der Regel handelt es sich um die Wohnraumkosten, ein Verpflegungsangebot und ggf. hauswirtschaftliche Zusatzleistungen (z.B. Wäscheservice). Diese zahlt der*die Nutzer*in von seinem*ihrem Geld, bzw. von den existenzsichernden Leistungen (z.B. Grundsicherung).


Diese Wohnform wird in folgenen LWL- Wohnverbünden angeboten: